Patienteninformation

Zögern Sie nicht bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckauffälligkeiten umgehend ihren Arzt zu informieren, denn je früher mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer kann der Therapieerfolg werden. Die Logopädie gehört in den Bereich der Heilmittelverordnungen und wird vom behandelnden Arzt verordnet und im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Kassen übernommen. Die Verordnungen werden von folgenden (Fach-) Ärzten verschrieben:Ihr behandelnder Arzt entscheidet über den Therapiebedarf und wird Ihnen - wenn notwendig -eine Verordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung können Sie bei uns Ihren Termin vereinbaren. Sollten wir nicht persönlich zu erreichen sein, weil wir uns gerade in einer Behandlung befinden, so sprechen Sie uns bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter und wir rufen Sie umgehend zurück. Bitte beachten Sie: Die Verordnung darf zum Zeitpunkt der ersten Therapiestunde nicht älter als 14 Tage sein. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin eine gültige Verordnung mit. Bei diesem Ersttermin findet dann ein Aufnahmegespräch statt und es wird die weitere Vorgehensweise für die angehende Behandlung besprochen.

Zuzahlungen: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. Bei Erwachsenen ohne Zuzahlungsbefreiung fällt seit dem 01.01.2004 ein Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes und eine Rezeptgebühr von 10 Euro an. Informationen zu den Zuzahlungsbefreiungen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Privatpatient: Sind Sie Privatpatient, dann benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes.